Registrierkassensicherheitsverordnung Österreich

Zum 1. April 2017 tritt die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Österreich in Kraft. Wir haben für unsere österreichischen Anwender selbstverständlich alle notwendigen Erweiterungen umgesetzt, damit Bargeschäfte rechtskonform über DrinkLine abgewickelt werden können.

In allen Prozessen mit Barzahlung, Kartenzahlung oder Gutscheinen werden die Belege digital signiert und im Datenerfassungsprotokoll aufgezeichnet. Das sind konkret:

  • Verkaufsvorgang im Shop
  • Druck einer Rechnung mit Zahlungsart “Barzahlung” oder “Kartenzahlung”
  • Bezahlung einer älteren Rechnung bar oder mit Karte
  • Leistung einer Anzahlung
  • Verkaufsvorgang auf einer Tour mit DrinkLine Mobil

Dazu ist eine sog. Signaturerstellungseinheit (in der Regel eine Chipkarte im USB-Leser) notwendig. Um die benötigten Chipkarten und Hardware liefern und die notwendige Langzeitarchivierung sicherstellen zu können, sind wir eine Partnerschaft mit A-Trust Wien eingangen. Die Auslieferung der Updates und Chipkarten startet Anfang März 2017.

Registrierkassensicherheitsverordnung Österreich